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Energetische Sanierung

Maßnahmen und Fördermöglichkeiten

Der Energieverbrauch hat in den letzten Jahrzehnten drastisch zugenommen und das nicht nur in Deutschland und anderen Industriestaaten, sondern auf der ganzen Welt. Noch immer stellen fossile Brennstoffe wie Kohle, Erdöl und Erdgas die Hauptquellen zur Energiegewinnung dar. Mehrere Millionen Wohngebäude weisen einen schlechten energetischen Standard auf und finden sich in den Energieeffizienzklassen G oder H wieder.
Zudem hat die Verbrennung von Erdöl, Erdgas, Kohle und Co. eine enorme Auswirkung auf die Klimaentwicklung. Um dem entgegenzuwirken, ist das Thema energetische Sanierung für alle Immobilieneigentümer unumgänglich. Eine energetische Sanierung reduziert nicht nur den Verbrauch an fossilen Brennstoffen, sondern dämmt zusätzlich den Bedarf an Energie ein und spart damit bares Geld. Zusätzlich können Sie mithilfe der energetischen Sanierung auch lukrative Förderungen des BAFA und der KfW erhalten. Dabei kann der Einbau einer kontrollierten Wohnraumlüftung der entscheidende Beitrag bei der Höhe der Fördersumme sein.

Energetische Sanierung

Was ist eine energetische Sanierung?

Eine energetische Sanierung umfasst alle baulichen und technischen Maßnahmen, die den Energieverbrauch eines Gebäudes dauerhaft senken – für Heizung, Warmwasser und Lüftung. Sie reduziert den Verbrauch fossiler Brennstoffe, spart Energiekosten und verringert CO₂-Emissionen. Zeitgleich leisten Eigentümerinnen und Eigentümer einen wirksamen Beitrag für die Umwelt und den Einsatz erneuerbarer Energien.

Pflichten bei der SanierungWann muss ein Haus energetisch saniert werden?

Die energetische Sanierung stellt für Hauseigentümer nicht zwangsläufig eine Wahlmöglichkeit dar. In Folge politischer Entscheidungen und neuer Gesetzesgrundlagen, wie die des GModGs, gelten verschiedene Nachrüstpflichten für Eigentümer. Bei bestimmten Bestandsgebäuden können im Zuge eines Eigentümerwechsels – etwa durch Kauf, Erbschaft oder Schenkung – gesetzliche Nachrüstpflichten nach dem Gebäudemodernierungsgesetz (GModG) entstehen. Für die Umsetzung haben neue Eigentümer in der Regel zwei Jahre Zeit. Kommt der neue Eigentümer dieser Vorschrift nicht binnen zwei Jahren nach, drohen Bußgelder in bis zu fünfstelliger Höhe.
Die Sanierung umfasst in diesen Fällen unter anderem die Dämmung der obersten Geschossdecke zum unbeheizten Dachraum und die Dämmung zugänglicher Heiz- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Bereichen, sofern die gesetzlichen Anforderungen noch nicht erfüllt sind. Bei der Sanierung eines Altbaus können darüber hinaus tiefergreifende Maßnahmen sinnvoll oder erforderlich sein. Werden beispielsweise Teile der Gebäudehülle erneuert oder verändert, müssen abhängig vom Umfang der Arbeiten bestimmte energetische Anforderungen eingehalten werden. Auch für bestehende Heizungsanlagen gelten Vorgaben des Gebäudemodernierungsgesetz (GModG ). Eine generelle Pflicht zur Erneuerung der Heizungsanlage besteht bei einer Sanierung jedoch nicht. Welche Anforderungen konkret gelten, richtet sich nach den Vorgaben des GModG sowie nach Art und Umfang der Sanierung.

WELCHE FÖRDERMITTEL GIBT ES FÜR DIE ENERGETISCHE SANIERUNG? KfW, BAFA und Steuerbonus im Überblick

Da durch das GModG (Gebäudemodernierungsgesetz) Hauseigentümern auch gewisse Pflichten zur energetischen Sanierung auferlegt werden, gibt es verschiedene Förderungen für energetische Maßnahmen. Die Hauseigentümer, welche die Mindestanforderungen des GModG übererfüllen, werden dabei besonders gefördert.

BAFA oder KfW – was passt wann?

Für die Sanierung zum Effizienzhaus müssen alle nötigen Maßnahmen umgesetzt werden; das läuft über den KfW-Kredit (261) mit Tilgungszuschuss und lohnt sich bei Komplettsanierungen. Wer dagegen nur einzelne Maßnahmen umsetzt – etwa weil eine Fassade nicht gedämmt werden kann oder das Dach erst kürzlich neu gedeckt wurde – und damit kein Effizienzhaus-standard erreicht, nutzt die BAFA-Einzelmaßnahmen: reiner Zuschuss (15 %, mit individuellem Sanierungsfahrplan 20 %), auch ohne Kredit. Etappenweise Sanierung ist bei der KfW innerhalb von ein bis zwei Jahren möglich (auf begründete Anfrage länger).

Aktuelle FörderungenWie Sie mit Lüftung sparen können

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt auch weiterhin zahlreiche Maßnahmen zur energetischen Sanierung. Die Förderbedingungen wurden in den vergangenen Jahren mehrfach angepasst und zuletzt zum 21. Juli 2026 reformiert.

BAFA Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen

Im Rahmen der BEG können Einzelmaßnahmen für Bestandsgebäude zur Erhöhung der Energieeffizienz gefördert werden.

Unser Tipp: iSFP

Zusätzliche 5 Prozentpunkte gibt es bei der Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), sofern die geltenden Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Seit Juli 2026 ist dafür ein Mindestinvestitionsvolumen erforderlich. Bei einem Einfamilienhaus beträgt dieses 30.000 €. Der iSFP-Bonus wird nur auf die förderfähigen Ausgaben gewährt, die diesen Betrag übersteigen. Im iSFP bekommen Bauherren einen detaillierten Überblick über mögliche Sanierungsmaßnahmen und deren zeitliche Umsetzung. Die dafür erforderliche Energieberatung wird vom BAFA mit 50 % des förderfähigen Beratungshonorars bezuschusst, bei Ein- und Zweifamilienhäusern mit maximal 650 €.

Weiterer Bonus für serielle Sanierung

Es gibt einen zusätzlichen Bonus in Höhe von 15 % für die serielle Sanierung bei Gebäuden der Effizienzhausstufe 40 oder 55. Für serielle Sanierungen auf die Effizienzhausstufe 70 EE beträgt der Bonus 5 %.

KfW BEG Wohngebäude Kredit Effizienzhaus (261)

Für diese Sanierungen kann ein KfW-Förderkredit von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit in Anspruch genommen werden. Förderfähig sind die Effizienzhaus-Stufen EH 40, 55, 70, 85 und Denkmal – jeweils in der EE- oder NH-Klasse. Zusätzlich zum Förderkredit wird bei bestimmten Effizienzhaus-Stufen ein Tilgungszuschuss gewährt. Dieser beträgt je nach Effizienzhaus-Stufe und Klasse zwischen 5 und 15 %. Seit der Änderung erhalten nunmehr nicht mehr alle Klassen Tilgungszuschüsse.

Effizienzhausstandard
Tilgungszuschuss
KfW 40EE
10 % von 150.000 € = 15.000 €
KfW 55EE
5 % von 150.000 € = 7.500 €
EH Denkmal EE
5 % von 150.000 € = 7.500 €
+ NH-Klasse
+ 5 Prozentpunkte auf EH 40-85
+ WPB-Bonus
+ 10 Prozentpunkte
+ Bonus Serielles Sanieren
+ 15 % (EH 40/55 EE oder NH), + 5 % (EH 70 EE geplant ab 09/2026)

Gut zu wissen: Was zählt als Wohneinheit?
Die förderfähige Summe bemisst sich pro Wohneinheit. Die KfW definiert eine Wohneinheit nicht baurechtlich, sondern über die Ausstattung: eigener Eingang, ein Raum mit Schlafmöglichkeit, Anschlussmöglichkeit für eine Küche sowie ein Bad mit Dusche, WC und Waschtisch. Eine geförderte Einliegerwohnung muss mindestens zehn Jahre in diesem Zustand erhalten bleiben.

Antrag-Timing

  • KfW-Effizienzhaus (261): Antrag zwingend vor Auftragsvergabe und Maßnahmenbeginn.
  • BAFA-Einzelmaßnahmen und Heizungsförderung: Auftrag darf bereits vorliegen (schwebend wirksam bis zur Bewilligung).
  • Energieberatung: Bei der BAFA vorab gefördert, bei der KfW nach Abschluss der Maßnahme – jeweils 50 %.

Die KfW behält sich vor, Vorhaben stichprobenartig zu prüfen – auch Jahre später. Rechnungen und Lieferscheine sollten daher rund zehn Jahre aufbewahrt werden.

Sie haben Fragen zur energetischen Sanierung?

Lüftung fördern zu lassen ist nicht schwer! Wir zeigen Ihnen, wie es geht und bieten Ihnen eine kostenfreie Initiativberatung zu den Fördermöglichkeiten an. In einem ca. 15-minütigen Teams-Meeting wird unser Energie- und Lüftungsexperte Ihre Fragen beantworten und gibt Ihnen die wichtigsten Hinweise und Empfehlungen mit auf den Weg.

Neue Lüftungsanforderungen in der Förderung ab 21.07.2026

Mit der BEG-Reform wird die Lüftung mit Wärmerückgewinnung fester Bestandteil des Effizienzhaus-Nachweises:

Beratungspflicht

Bauherren sind zu den Effizienzgewinnen einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung zu beraten.

Vergleichsberechnung

Für den Nachweis ist eine Ausführungsvariante mit Lüftung mit Wärmerückgewinnung für alle Nutzungseinheiten zu berechnen, dem Bauherrn zu erläutern und zu übergeben (Referenzwerte z. B. Wärmebereitstellungsgrad ≥ 80 %, spezifische Leistungsaufnahme ≤ 0,45 W/(m³/h)).

Einbaupflicht

Für EH 40 EE und für alle NH-Stufen ist eine Lüftung mit Wärmerückgewinnung verpflichtend. Bei den übrigen EE-Stufen ist der Einbau nicht zwingend – die Vergleichsberechnung bleibt aber Pflicht.

Teil der EE-Klasse

Die Wärmerückgewinnung aus der Lüftung zählt zur erneuerbaren Wärme und trägt zur EE-Klasse bei.

Auch ohne Einbaupflicht bleibt eine Lüftung mit Wärmerückgewinnung oft der einfachste Weg zum Ziel-Standard: Eine korrekt in die Energieberater-Berechnung eingetragene Anlage verbessert die Gebäudeeffizienz häufig um mindestens eine Stufe.

Tipp: Bonus für Worst Performing Building

Zusätzliche Tilgungszuschüsse bis zu 10 % können Sie seit 2023 bei der Sanierung von Gebäuden mit einer besonders niedrigen energetischen Bilanz erhalten.
Der WPB-Bonus beträgt +10 % Tilgungszuschuss im KfW-Programm 261, für die Stufen EH 70 EE/ NH, EH 55 EE/ NH und EH 40 EE/ NH.

Ein Worst Performing Building liegt auf einem von zwei Wegen vor:

Energieausweis

Bei Wohngebäuden liegt ein WPB vor, wenn ein gültiger Energiebedarfsausweis die Effizienzklasse H ausweist oder ein Jahres-Endenergiebedarf von mindestens 300 kWh/(m²·a) ermittelt wird, oder

Baujahr

Das Gebäude (Wohngebäude mit mehr als fünf WEs und zentraler Warmwasserbereitung) muss 1957 oder früher errichtet worden und im Wesentlichen energetisch unsaniert sein. Erweiterungen oder Anbauten nach dem 01.01.1984 dürfen die Nutzfläche nicht um mehr als 20 % erhöht haben.

Nicht vom Alter abschrecken lassen: Bedarfs- statt Verbrauchsausweis

Auch ein Haus aus den 1960er-Jahren – oder ein scheinbar unauffälliges Gebäude aus den 80ern – kann sich als Worst Performing Building und damit als besonders förderwürdig erweisen. Entscheidend ist nicht der Verbrauchsausweis (er bildet nur das tatsächliche Nutzerverhalten der letzten drei Jahre ab), sondern der Bedarfsausweis: Er bewertet den technischen Zustand des Gebäudes nach standardisiertem Nutzerverhalten (DIN 18599) und zeigt den objektiven Energiebedarf. Vor dem Aufgeben lohnt es sich daher, von einem Energieberater einen Bedarfsausweis erstellen zu lassen.

Energetische Sanierung steuerlich absetzen

Außerdem lässt sich eine energetische Haussanierung auch steuerlich absetzen. Ist Ihr Eigenheim mindestens zehn Jahre alt, können 20 % der Kosten für eine Sanierung abgesetzt werden (maximal 40.000 Euro pro Wohnprojekt). Wenn Sie die Sanierungskosten jedes Jahr in der Steuererklärung angeben, erhalten Sie eine Erstattung über drei Jahre verteilt.

Energetische Sanierung am BeispielZahlen & Fakten im Überblick

Fotografin: Natalie Sommer / Sanierungsprojekt der Werkgemeinschaft BAUEN+ENERGIE

Sanierung - EEH KfW 55 EE

Objekt: Wohngebäude mit 2 Wohneinheiten
Maßnahmen: Dezentrale Lüftung mit Wärmerückgewinnung

Förderung: KfW-Förderung
Einsparung Primärenergiebedarf: 191 kWh/m² pro Jahr | – 94 %
Einsparung CO2: 14,2 Tonnen pro Jahr | – 90 %
Einsparung Brennstoffkosten: 3.617 € | – 88 %

Projektverantwortliche: Werkgemeinschaft BAUEN+ENERGIE

Sanierungsprojekt mit Förderungen vom Land Thüringen

In einem aufwändigen Sanierungsprojekt wurden 144 Wohneinheiten energetisch vom Keller bis zum Dach saniert. Dabei kamen auch dezentrale Lüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung von inVENTer zum Einsatz. Lesen Sie mehr über das Pilotprojekt, das mit über 2,4 Millionen Euro vom Land Thüringen gefördert wurde.

ENERGIEBERATUNG VOR EINER MODERNISIERUNGWas Sie vor dem Start wissen müssen

Reihenfolge bei der Finanzierung beachten:

Zuerst den Energieberater einbinden, erst danach den Bankkredit abschließen. Wird Kauf und Sanierung bereits als regulärer Bankkredit beantragt, kann der Energieberater den KfW-Antrag nicht mehr stellen – der Tilgungszuschuss ginge verloren. Bevor eine energetische Sanierung der eigenen vier Wände in Angriff genommen wird, sollte ein Energieberater zu Rate gezogen werden. Dieser hilft, den konkreten Ist-Zustand der Immobilie festzustellen und daraus die entsprechenden Maßnahmen abzuleiten.

So läuft eine Energieberatung ab:

  1. Termin mit dem Energieberater vereinbaren
  2. Unterlagen mitbringen – z. B. Exposé mit Energieausweis
  3. Datenaufnahme vor Ort inkl. Wärmebedarfsberechnung
  4. Maßnahmenpaket gemeinsam festlegen
  5. Energieberater erstellt die Bestätigung zum Antrag (BzA)
  6. Hausbank beantragt damit die Fördermittel bei der KfW
Ohne Energieberater ist bei KfW-Effizienzhaus und BAFA-Einzelmaßnahmen kein Antrag möglich. Die Energieberatung wird gefördert: bei der BAFA vorab, bei der KfW nach Abschluss der Sanierung – jeweils mit bis zu 50 % der Kosten.

MAßNAHMEN ZUR ENERGIEEFFIZIENTEN SANIERUNGWas gehört zu einer energetischen Sanierung?

Auch wenn die Investition in energetische Maßnahmen zunächst kostenintensiv erscheint, führen sie nachhaltig zu einer Unabhängigkeit von steigenden Energiepreisen. Einzelne Maßnahmen lassen sich selten isoliert betrachten. Schon ein Fenstertausch greift in fast alle Gewerke der Gebäudehülle ein: Die Einbaulage der Fenster hängt davon ab, ob später ein Wärmedämmverbundsystem aufgebracht wird; Rollladenkästen werden anders ausgeführt; und wenn ohnehin ein Gerüst steht, ist es oft wirtschaftlich, Fassade und Dach direkt mitzudenken. Ein durchdachter Maßnahmenfahrplan verhindert, dass spätere Schritte frühere wieder infrage stellen.
Kreislauf energetischer Maßnahmen

Unser Tipp: iSFP

Bei der Erneuerung einer förderfähigen Lüftungsanlage sind 15 % Grundförderung und mit iSFP-Bonus bis zu 20 % Förderung möglich. Im iSFP bekommen Bauherren einen detaillierten Überblick über mögliche Sanierungsmaßnahmen und deren zeitliche Umsetzung. Die dafür erforderliche Energieberatung wird vom BAFA mit 50 % des förderfähigen Beratungshonorars bezuschusst, bei Ein- und Zweifamilienhäusern mit maximal 650 €.

Dezentrale Lüftungsanlagen zum Wärmeerhalt

Dezentrale Lüftungslagen produzieren zwar keine Energie oder Wärme, sie sind jedoch sehr hilfreich, um die Wärme und die frische Luft im Haus zu halten. Durch den Einbau von dezentralen Lüftungssystemen werden die Innenräume stets mit frischer Luft versorgt, ohne dass ein Fenster zum Lüften geöffnet werden muss. Dadurch wird vor allem im Winter verhindert, dass 70 % der warmen Raumluft durch das Öffnen der Fenster nach außen entweicht. 

Vorteile von Lüftung mit Wärmerückgewinnung bei der energetischen Sanierung

Kontrollierte Lüftung ist vielseitig einsetzbar. So kann sie einerseits im Neubau, aber insbesondere bei der Gebäudesanierung Abhilfe schaffen. Insbesondere die dezentrale Wohnraumlüftung zählt zu den effizienten Maßnahmen, um ein Haus energetisch zu modernisieren. Die Geräte tragen grundlegend zu einem stetigen Luftwechsel bei, ohne dass auf regelmäßiges Fensteröffnen geachtet werden muss. Das trägt nicht nur zum Gebäudeerhalt bei, auch die Heizkosten können sich bis zu 30 % senken.
In einem sanierten, luftdichten Gebäude entfallen bis zu zwei Drittel des Heizenergiebedarfs auf Lüftungswärmeverluste. Eine Lüftung mit Wärmerückgewinnung senkt genau diese Verluste – in sehr gut sanierten Gebäuden bleibt oft ein Heizwärmebedarf von rund 10 kWh/(m²·a), also unterhalb des Passivhaus-Niveaus.

Was bedeuten die Effizienzhaus-Zahlen 40, 55, 70 und 85?

Die Zahl gibt den energetischen Abstand zum früheren Neubaustandard (Effizienzhaus 100) an: Ein EH 55 weist höchstens 55 % des Primärenergiebedarfs dieses Referenzwerts auf, ein EH 40 nur rund 40 %. Je kleiner die Zahl, desto besser das Gebäude – und desto höher die Förderung. “EE” steht für die Erneuerbare-Energien-Klasse (mind. 65 % erneuerbare Energien), “NH” für die Nachhaltigkeits-Klasse.

Austausch der Fenster zur Minimierung der Wärmeverluste

Vor allem alte Fenster führen als Wärmebrücke oft zu erheblichen Wärmeverlusten, woraus erhöhte Heizkosten resultieren. Diese Wärmeverluste lassen sich durch den Einbau von mehrschichtigen Isolierglas-Fenstern mindern.
Wichtig: Werden mehr als ein Drittel der Fenster (oder der Dachfläche) erneuert, ist nach DIN 1946-6 ein Lüftungskonzept zu erstellen. In gut abgedichteten Gebäuden ergibt sich daraus meist die Notwendigkeit einer mechanischen Lüftung – idealerweise mit Wärmerückgewinnung. Der Fenstertausch sollte daher nie isoliert, sondern zusammen mit dem Lüftungskonzept geplant werden.

Heizen mit erneuerbaren Energien

Die Verbrennung fossiler Rohstoffe lässt sich durch den Einsatz von erneuerbaren Energien reduzieren oder ganz vermeiden. Erneuerbare Energie lässt sich durch Solarwärme, Biomasse oder eine Wärmepumpe erzeugen.

Förderung für die Heizung:

Die Heizungsförderung (z. B. für eine Wärmepumpe) wird als reiner Zuschuss über die KfW abgewickelt. Die Grundförderung beträgt 30 %. Hinzukommen können ein Klimageschwindigkeitsbonus von 16 % sowie ein Einkommensbonus von 10 bis 40 %. Insgesamt sind so bis zu 80 % der förderfähigen Kosten möglich. Die Heizungsförderung ist von der Effizienzhaus-Förderung getrennt zu beantragen.

Dämmung vom Keller bis zum Dach

Die Dämmung von Dach, Kellerdecke und Fassade reduziert den Wärmeverlust und minimiert das Aufheizen des Gebäudes im Sommer. Bei der Wärmedämmung unterscheidet man in drei wesentliche Bereiche: die Kerndämmung, die Innendämmung und die Außendämmung.
Kerndämmung in der Baupraxis

Kerndämmung

Bei der Kerndämmung werden die Dämmstoffe zwischen den Schalen des Mauerwerks einer Außenwand angebracht. Diese Form der Wärmedämmung ist sowohl im Neubau als auch in der Sanierung einfach und effektiv zu realisieren. Während im Neubau Dämmmatten z.B. aus Mineralwolle verwendet werden, gibt es für die nachträgliche Dämmung die Möglichkeit, den Dämmstoff über Löcher in der Verschalung hineinzublasen.

Maßnahmen für energiesparendes Mauerwerk

Innendämmung

Die Innendämmung bezieht sich auf alle Dämmungsmaßnahmen, die im Haus durchgeführt werden. Darunter fallen die Dachdämmung, die Dämmung von Geschossdecken und die Innenwanddämmung. Auch beim Einsatz von Mineralwolle ohne Dampfsperre können bei der Innendämmung ähnliche Probleme auftreten. Solche Schwierigkeiten lassen sich jedoch durch eine vorherige Begutachtung eines Energieberaters ausschließen.

Energetisch Sanieren mit Außendämmung

Außendämmung

Die Außendämmung definiert den Aufbau der Außenwand durch zusätzliche Dämmmaterialien. Die Außendämmung kann als energetische Maßnahme in Form von Wärmedämmverbundsystemen (WDVS), vorgehängten, hinterlüfteten Fassaden oder als Kerndämmung zweischaliger Mauerwerke umgesetzt werden.

Warum sich eine energetische Sanierung lohntVorteile für Eigentümer und Umwelt

Das Eigenheim energetisch auf den neuesten Stand zu bringen, verursacht zunächst Kosten, dabei kann man durchaus von einer echten Investition sprechen. Aber auch der Betrieb von veralteten Anlagen wird immer kostenintensiver, da aufgrund der zunehmenden Knappheit die fossilen Brennstoffe immer teurer werden. Mittel- bis langfristig ist die energetische Sanierung damit auch finanziell lohnenswert. Außerdem kann die Wertsteigerung der eigenen Immobilie, welche durch die energetische Erneuerung geschaffen wurde, als Vorteil betrachtet werden. Zudem steigt die Wohnbehaglichkeit im eigenen Haus, da eine fachlich ausgeführte Wärmedämmung positive Nebeneffekte, wie beispielsweise Schall- und Feuchtigkeitsschutz, mit sich bringt. Außerdem verbessert eine energetische Sanierung in vielen Fällen sowohl den Brandschutz als auch die Lebenszeit der Bausubstanz des Hauses.

FAQ ZUR ENERGETISCHEN SANIERUNG

Durch die zahlreichen energetischen Maßnahmen wird einerseits das Gebäude gedämmt, andererseits ist es infolgedessen immens abgedichtet. Eine kontrollierte Wohnraumlüftung kann große Vorteile im Zuge der Sanierung bieten. Sie gewährleistet einen ausreichenden Luftwechsel und spart zusätzlich Energie.

Jedes Gebäude ist individuell und damit auch seine Sanierung. Den besten Überblick schafft hier ein Sanierungsfahrplan mit individuellen Maßnahmen für Ihr Haus.

Das ist von den einzelnen Sanierungsvorhaben selbst abhängig und unterscheidet sich individuell je nach Auslegung.

Nein, derzeit ist eine Kombination von BAFA und KfW für die selbe Maßnahme nicht möglich. Sie können jedoch kombiniert werden, wenn sie für unterschiedliche Maßnahmen eingesetzt werden.

Der zinsgünstige Zinssatz ist für die ersten zehn Jahre festgelegt; der Tilgungszuschuss wird erst am Ende der Maßnahme gewährt. Sondertilgungen sind nicht möglich.

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