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DIN 1946-6 - Lüftung von Wohnungen nach Lüftungskonzept

Gebäudehüllen sind bei heutiger energiesparender Bauweise so dicht, dass allein mit einer Fensterlüftung kein ausreichender Luftaustausch gewährleistet werden kann. Dadurch können Feuchteschäden, Schimmelbefall und Schadstoffanreicherungen der Raumluft leichter auftreten, als noch vor Jahren. Aus diesem Grund fordern verschiedene Regelwerke (Normen für Lüftungsanlagen) neben einer dichten Gebäudehülle auch die Sicherstellung eines Mindestluftwechsels.

Bestimmungen zur Luftwechselrate nach DIN 1946-6

Die DIN-Norm 1946-6 zeigt Lösungsmöglichkeiten, wie ein ausreichender Luftwechsel in Wohnungen erreicht werden kann und schafft damit Regelungen für die Belüftung von Wohngebäuden bei Neubau oder Sanierung. Sie „gilt für die freie und für ventilatorgestützte Lüftung von Wohnungen und gleichartig genutzten Raumgruppen (Nutzungseinheiten) [und] (…) legt die Anforderungen an die Planung, die Ausführung und Inbetriebnahme, den Betrieb und die Instandhaltung der notwendigen Lüftungs-Komponenten (…) fest“ (Quelle: Die Norm DIN 1946-6 2009-05). Die Lüftung muss dabei nutzerunabhängig, also auch in Abwesenheit der Bewohner, funktionieren. Für die Lüftung von fensterlosen Räumen gilt hingegen die DIN 18017-3.
Mit den Planungs- und Auslegungskriterien soll gewährleistet werden, dass Wohnräumen ein ausreichend großer Außenluftvolumenstrom zugeführt wird. Dieser ist bei planmäßiger Belegung für die Bewohner aus hygienischen und gesundheitlichen Gründen erforderlich. Die Anforderungen gelten sowohl für die gesamte Nutzungseinheit als auch für jeden einzelnen Raum.

Zusammenhang zwischen DIN 1946-6 und Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Neben der Norm DIN 1946-6 spielt auch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) eine zentrale Rolle bei der Planung von Lüftungssystemen. Beide Regelwerke verfolgen unterschiedliche Ziele, ergänzen sich jedoch in der Praxis.
Thema
DIN 1946-6
Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Ziel
Mindestens nutzerunabhängige Lüftung zum Feuchteschutz, für mechanische Lüftungsanlagen. Nennlüftung zur Sicherstellung gesundheitlicher Anforderungen bei Normalbetrieb während der Nutzung
Mindestluftwechsel für das gesamte Gebäude festgelegt
Bezug
Umsetzungshilfe zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben
Gesetzliche Pflichtvorgaben für Energieeffizienz
Berechnungsbasis
Wohneinheitsbezogen, inkl. Personenanzahl, Raumvolumen, Luftdichtheit
Anlagenluftwechsel
Lüftungsstufen/ Luftwechselrate
Feuchteschutz bzw. Nennlüftung + weitere Stufen (reduziert, intensiv)
0,4-facher Anlagenluftwechsel pro Stunde (DIN 18599)
Charakter
Nutzt praxisnahe, nutzungsorientierte Parameter
Technisch pauschale Vorgaben ohne Berücksichtigung des Nutzerverhaltens

Das Lüftungskonzept nach DIN 1946-6

Durch das Erfordernis eines Lüftungskonzeptes nach DIN 1946-6 sollen grundsätzliche Fragen zur Lüftung eines Gebäudes bzw. einer Nutzungseinheit geklärt werden. Änderungen an der Gebäudehülle haben Änderungen bei der Lüftung der Räume in diesem Gebäude zur Folge, deshalb muss für jeden Neubau sowie bei umfangreichen Sanierungen von Altbauten ein genormtes Lüftungskonzept erstellt werden. Bei Altbauten ist ein Lüftungskonzept notwendig, wenn im Ein- und Mehrfamilienhaus mehr als 1/3 der vorhandenen Fenster ausgetauscht bzw. im Einfamilienhaus mehr als 1/3 der Dachfläche neu abgedichtet wird. Der Planer oder Verarbeiter muss festlegen, wie aus Sicht der Hygiene und des Bautenschutzes der notwendige Luftaustausch erfolgen kann. Nehmen Sie hierzu gern Kontakt mit uns zum Thema Lüftungskonzept Einfamilienhaus auf.

Das Vorgehen erfolgt in zwei Schritten:

Lüftungskonzept

Feststellung, ob lüftungstechnische Maßnahmen für das Gebäude notwendig sind

Lüftungsplanung

Eignung der Lüftungssysteme zur Umsetzung der notwendigen Maßnahmen & Auswahl eines Lüftungssystems

Weitere Auslegungskriteriennach DIN 1946-6

Neben der allgemeinen Verpflichtung zur Erstellung eines Lüftungskonzepts legt die DIN 1946-6 auch fest, wie genau die Auslegung einer freien Lüftungsanlage oder mechanischen Wohnraumlüftung zu erfolgen hat. Dabei spielen mehrere praxisrelevante Parameter eine Rolle, die über die standardmäßige Einteilung in Lüftungsstufen hinausgehen. Ziel dieser lüftungstechnischen Maßnahmen ist es, den optimalen Luftaustausch in allen Räumen einer Wohnung oder eines Gebäudes sicherzustellen.

Raumvolumen und Personenanzahl

Die notwendige Luftmenge für eine Lüftungsanlage wird nicht pauschal, sondern wohneinheitsbezogen berechnet. Grundlage ist die Fläche der Nutzungseinheit sowie die Anzahl der Personen, die in der Wohnung leben. Beide Faktoren beeinflussen den erforderlichen Luftwechsel maßgeblich – insbesondere in Bezug auf Feuchte- und CO₂-Belastung. Bei manchen Systemen, wie bei Abluftsystemen, spielt jedoch auch das Raumvolumen eine Rolle, da hier auch die Infiltration berücksichtigt werden muss.

Luftdichtheit und Gebäudelage

Ein weiterer wichtiger Punkt bei der Planung eines Lüftungssystems ist der sogenannte n50-Wert, der die Luftundurchlässigkeit der Gebäudehülle beschreibt. Je dichter das Gebäude, desto weniger natürliche Infiltration ist zu erwarten – und desto höher ist der Bedarf an lüftungstechnischen Maßnahmen. Auch die Lage des Gebäudes, beispielsweise in windreichen oder windarmen Regionen, wirkt sich teilweise auf die notwendige Auslegung der Wohnraumlüftung aus – abhängig vom eingesetzten Lüftungssystem.

Individuelle Anforderungen berücksichtigen

Für eine passgenaue Planung von Lüftungsanlagen sollte auch geprüft werden, ob besondere Anforderungen bestehen – etwa bei Allergikern, bei erhöhtem Schallschutzbedarf (z. B. an stark befahrenen Straßen) oder in Räumen mit sensiblen hygienischen Bedingungen. Solche individuellen Faktoren können sowohl die Auswahl der passenden Lüftungssysteme als auch die genaue Luftmengenplanung beeinflussen.

Die Lüftungsstufen nach DIN 1946-6

Luftwechselrate nach Feuchteschutz

Die DIN 1946-6 fordert den Nachweis für vier Lüftungsstufen für einen ausreichenden Luftwechsel bei unterschiedlichen Nutzungsbedingungen. Diese wurden aufbauend auf Erfahrungen und Untersuchungen an Gebäuden festlegt. Den vier Lüftungsstufen liegen charakteristische Verhaltensweisen der Nutzer zugrunde. Nach der Norm werden hierzu zunächst vier Lüftungsstufen hinsichtlich ihrer Intensität unterschieden. Die unterschiedlichen Lüftungsstufen klassifizieren dabei die Leistungsfähigkeit eines Lüftungssystems. Reicht die Luftzufuhr über Gebäudeundichtheiten nicht aus, um die Lüftung zum Feuchteschutz sicher zu stellen, muss der Planer lüftungstechnische Maßnahmen vorsehen. 

 

4 Lüftungsstufen (DIN 1946-6)

Lüftung zum Feuchteschutz (FL)

Reduzierte Lüftung (RL)

Nennlüftung (NL)

Intensivlüftung (IL)

Erfahren Sie mehr über die Lüftungsstufen in unserem Ratgeber: “Warum lüften?”

Luftwechselrate bei der Lüftung

Luftwechsel nach DIN 1946-6
In Anlehnung an die Norm DIN 1946-6 und an die Anforderungen von EnEV und die Förderungsprogramme, bietet inVENTer ein Berechnungstool zur fachgerechten Auslegung des Lüftungssystems an und unterstützt Sie gerne bei der Berechnung durch ein kompetentes Serviceteam. Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie Beratungsunterstützung. Die Lüftung zum Feuchteschutz muss gemäß DIN 1946-6 ständig und nutzerunabhängig sichergestellt sein, da eine ausreichende, dauernde Selbstlüftung der Räume durch Wind und Thermik nicht mehr bei allen Gebäuden zu erwarten ist. Schimmelpilzbildung und Feuchteschäden sollen bei dieser grundsätzlichen nutzerunabhängigen Lüftung verhindert werden. Die Lüftung zum Feuchteschutz soll nutzerunabhängig sichergestellt werden. Darum ist es unzulässig, die Lüftung zum Feuchteschutz so einzuplanen, dass die Nutzer die Fenster öffnen müssen (Fensterlüftung). Die Lüftung zum Feuchteschutz ist anders gesagt der Mindeststandard.

Um die Lüftung zum Feuchteschutz nutzerunabhängig sicher zu stellen, gilt es folgende Faktoren zu beachten:

  • Der Dämmstandard / Dichtigkeit des Gebäudes – liefert Informationen zu Undichtheiten in der Gebäudehülle.
  • Die Art des Gebäudes – Größe und Geometrie geben Aufschluss über die zu erwartenden Anforderungen an die Lüftung.
  • Die Lage des Gebäudes – Sie liefert Informationen zur Windbelastung. Je mehr Wind, desto größer die natürliche Infiltration.

Luftwechselrate nach reduzierter Lüftung

Eine typische Nutzung geht von der zeitweiligen Abwesenheit der Nutzer (Urlaub, tagsüber) aus. Maximal denkbare Feuchteeinträge werden nicht abgedeckt. Das Wäschetrocknen in Wohnungen ist durch die Lüftung zum Feuchteschutz beispielsweise nicht abgedeckt.

Luftwechselrate nach Nennlüftung

Nennlüftung ist die Lüftung unter normalen Nutzungsbedingungen. Diese erfasst die notwendige Lüftung, um hygienische und gesundheitliche Erfordernisse sowie den Bautenschutz bei Anwesenheit der Nutzer im Normalbetrieb zu gewährleisten.

Luftwechselrate nach Intensivlüftung

Um Spitzenlasten abzubauen, z. B. im Party-Betrieb, besteht ebenfalls die Option, das Lüftungssystem nach Intensivlüftung auszulegen. Da Spitzenlasten jedoch vergleichsweise selten auftreten, ist es von Vorteil, diese über aktive Fensterlüftung abzubauen.

Konkrete Lüftungsdaten und Geräteeinstellungen

Ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 liefert nicht nur die erforderlichen Luftmengen für jede Lüftungsstufe, sondern auch konkrete Angaben zur Geräteeinstellung. So wird sichergestellt, dass die geforderte Luftqualität in der Praxis zuverlässig erreicht wird.

Soll- und Ist-Werte im Vergleich

Für jede Wohneinheit wird angegeben, welche Luftmenge laut Berechnung notwendig ist (Soll) und welche tatsächlich erreicht wird (Ist).

Beispiel aus einer Auslegung:

  • Nennlüftung: Soll 116 m³/h – Ist 121,4 m³/h bei 80 % Geräteleistung
    So lässt sich auf einen Blick erkennen, ob die Anlage die erforderlichen Werte erfüllt.

Reglereinstellungen für verschiedene Nutzungsarten

Das Konzept zeigt, welche Lüftungsstufe bei welcher Reglereinstellung erreicht wird:

  • 25 % Geräteleistung = Feuchteschutzlüftung
  • 50 % = reduzierte Lüftung (z. B. bei Abwesenheit)
  • 80 % = Nennlüftung (bei voller Nutzung der Wohnung)

Förderung sichern mit dem richtigen Lüftungskonzept nach DIN 1946-6

Damit eine Lüftungsanlage förderfähig ist – z. B. über die KfW-Förderung BEG 261 – müssen alle dieser Kriterien erfüllt sein:

Planung nach DIN 1946-6 für jede Wohneinheit

Erreichen des Anlagenluftwechsels von 0,4-fach pro Stunde gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG, DIN 18599)

Ggf. Wärmebereitstellungsgrad gemäß Förderkriterien

Förderung von dezentralen kontrollierten Wohnraumlüftung

Was das bedeutet:

  • In einem geprüften Konzept werden Soll- und Ist-Werte für jede Lüftungsstufe angegeben – z. B. Nennlüftung 116 m³/h, erreicht 121,4 m³/h bei 80 % Reglereinstellung.
  • Geräteeinstellungen für verschiedene Nutzerverhalten sind dokumentiert (z. B. 25 % = Feuchteschutz, 50 % = reduzierte Lüftung, 80 % = Nennlüftung).

Vorteil: Mit einem solchen Konzept in Verbindung mit Hersteller-Nachweisen sind alle Förderkriterien transparent nachweisbar und Sie sparen zusätzlich durch die hohe Wärmerückgewinnung langfristig Heizkosten.

Lüftungskonzeptefür Nichtwohngebäude

Die DIN 1946-6 gilt für Wohnungen und vergleichbar genutzte Einheiten. Für Nichtwohngebäude greifen jedoch andere gesetzliche und normative Grundlagen. Wer hier plant, muss wissen, dass andere Vorschriften und Berechnungsmethoden anzuwenden sind.

Grundlage: Statt der Lüftungsnorm DIN 1946-6 sind in Nichtwohngebäuden häufig die Arbeitsstättenrichtlinien oder die DIN EN 16798 maßgeblich.

  • Berechnungsbasis: Die Arbeitsstättenrichtlinie zielt auf einen mittleren CO2-Gehalt von 1000 ppm ab. Dabei spielt die Art der Tätigkeit und die Personenanzahl eine Rolle! Des weiteren kann zur Auslegung von Nichtwohngebäuden die Normenreihe der DIN EN 16798 herangezogen werden.
  • Beispiele für spezielle Anforderungen:
    • OP-Säle mit besonders hohen hygienischen Standards
    • Schulen und Kitas mit erhöhtem Luftwechselbedarf für gute Luftqualität
    • Sporthallen mit deutlich höheren Luftwechselraten als Wohngebäude
    • Lagerhallen oder Hotels mit jeweils eigenen Richtlinien
  • Hygienische Vorgaben: Je nach Nutzung können zusätzliche Vorschriften gelten, z. B. für keimarme Luft in medizinischen Bereichen.

TippLüftungskonzept gemeinsam mit dem Energieberater planen

Warum

Ein Energieberater kann das Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 direkt mit der Heizlastberechnung verknüpfen.

Vorteil

Die Wärmerückgewinnung (WRG) wird in der Heizlast berücksichtigt – dadurch sinkt der ermittelte Wärmebedarf.

Ergebnis

Heizungsanlagen werden nicht überdimensioniert, was Investitionskosten und Brennstoffkosten spart.

Zusatznutzen

Der Energieausweis bildet den realen Energiebedarf deutlich präziser ab.

Fazit zum Thema DIN 1946-6

Gebäudehüllen sind bei heutiger energiesparender Bauweise so dicht, dass bei üblichem Lüftungsverhalten kein ausreichender Luftaustausch gewährleistet werden kann. Die DIN 1946-6 zeigt Lösungsmöglichkeiten, wie ein ausreichender Luftwechsel in Wohnungen erreicht wird. Allerdings enthält diese Norm offene und zum Teil widersprüchliche Passagen. Deswegen sollte die Auslegung nur in Anlehnung an die Norm 1946-6 erfolgen. Eine zu enge Planung und Auslegung der Norm kann oft zu unwirtschaftlichen Lösungen führen. Die Lüftungsplanung von inVENTer geschieht nach anerkannten Regelungen, nämlich nach EnEV, nach den KfW-Förderbedingungen, sowohl nach Kundenwunsch und auf Grund der DIN 1946-6 und DIN 4701-10.

Fragen & Antworten zur DIN 1946-6

Wärmerückgewinnung heißt, dass die Wärme aus der Abluft einer Wohnraumlüftung genutzt wird, um die frische Zuluft zu erwärmen. So geht weniger Heizenergie verloren.
Ja. Es gibt Lüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung (WRG) und solche ohne (reine Abluftgeräte). WRG-Geräte sparen Heizenergie und werden meist für zentrale Räume der Wohnung eingesetzt. Abluftgeräte finden sich häufig in Bädern oder WCs, wobei gerade hier die wertvolle Wärme in Form von Systemen mit WRG genutzt werden kann, wodurch jene Gerätetypen an Relevanz gewinnen.
Ein Beispiel aus der Praxis: 6 Geräte mit WRG und 2 Abluftgeräte erreichen einzeln bis zu 87 % WRG. Im Gesamtsystem – unter Berücksichtigung aller Räume und lüftungstechnischen Maßnahmen – liegt der Wert bei 83 %.

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