Im Büro ist grundsätzlich eine Lüftung nach Arbeitsstättenrichtlinie erforderlich: Büroräume müssen so beschaffen sein, dass: „gesundheitlich zuträgliche Atemluft in ausreichender Menge vorhanden ist“ (ASR A3.6, S.3). Eine gute Raumluftqualität wird erreicht, wenn die CO2-Konzentration unter 1.000 ppm liegt.
Die Lüftungslösungen von inVENTer erfüllen nicht nur die Daten auf dem Papier – sie sorgen überdies für ein gesundes und behagliches Raumklima! Kalte Zugerscheinungen über Fensterlüftung werden minimiert oder, mit den richtigen Großraumgeräten, gänzlich ersetzt.
Einfach im Einbau und schnell nachgerüstet lüften die inVENTer-Lüftungssysteme leise und effizient.