TÜV SÜD und DIBt-Zulassung von Lüftungsgeräten
Prüfung von Lüftungsgeräten durch den TÜV SÜD
TÜV SÜD prüft als akkreditiertes Prüflabor Lüftungsgeräte in Bezug auf folgende Eigenschaften:
- Abmessungen
- Luftvolumenstrom
- Wärmebereitstellungsgrad / Wärmerückgewinnung
- Elektrische Leistungsaufnahme
Dies geschieht nach den Vorgaben des DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik), welches die Prüfkriterien bestimmt. Wenn die Messungen vollständig durchgeführt sind, wird ein Prüfbericht erstellt. Die Daten aus dem TÜV SÜD Prüfbericht bilden die Grundlage für die DIBt-Zulassung, die im Anschluss beantragt werden kann. Das DIBt erteilt unter anderem allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen für Bauprodukte sowie Bauarten. Es verwendet die ermittelten Werte eines unabhängigen Institutes (z.B. TÜV SÜD, TZWL, HLK) und erweitert diese um die Bewertung der Materialien auf Brandsicherheit und Schadstoffemission. Nach der Prüfung erteilt das DIBt eine Zulassungsnummer und stellt ein entsprechendes Dokument zur Verfügung. Im Rahmen des bauaufsichtlichen Zulassungsverfahrens werden außerdem die Produktkennwerte ermittelt und angegeben, die für den Nachweis der Begrenzung des Jahresprimärenergiebedarfs eines Gebäudes gemäß Energieeinsparverordnung anzusetzen sind.
DIBt-Zulassung für Lüftungsgeräte
Bei anschlussfertigen Lüftungsgeräten, die hergestellt werden, um dauerhaft in Gebäuden installiert und betrieben zu werden, handelt es sich um Bauprodukte. Die Musterbauordnung und die einzelnen Landesbauordnungen verlangen in diesem Zusammenhang für Lüftungsgeräte einen bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis. Entsprechend dürfen Bauprodukte (wie zum Beispiel Lüftungsanlagen), die zur Errichtung, Veränderung und Instandhaltung baulicher Anlagen dienen, nur dann verwendet werden, wenn deren Verwendbarkeit im entsprechenden Anwendungsbereich nachgewiesen ist und sie mit dem sogenannten „Ü-Zeichen“ (Übereinstimmungszeichen) gekennzeichnet sind.
Die Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie (M-LüAR)
Die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen (Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie / M-LüAR) definiert unter anderem Anforderungen an das Brandverhalten von Baustoffen, die Feuerwiderstandsfähigkeit von Lüftungsleitungen und Absperreinrichtungen von Lüftungsanlagen, die Installation von Lüftungsleitungen sowie Anforderungen an Einrichtungen zur Luftaufbereitung und Lüftungszentralen (wie Wärmerückgewinnungsanlagen).
Beim Zulassungsverfahren handelt es sich um ein flexibles Bewertungsverfahren, das anhand einer Einzelfallbeurteilung dem Stand der Technik der zuzulassenden Geräte gerecht werden kann. Auf Antrag erteilt das DIBt solche allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen für dezentrale (und zentrale) Lüftungsgeräte. Außerdem bestimmt das DIBt die sachverständige Stelle für die Durchführung der im Rahmen des Zulassungsverfahrens nötigen Prüfungen, wie beispielsweise den TÜV SÜD.
Zulassungspflichtig sind nur die Lüftungsgeräte selbst, jedoch nicht die vor Ort installierte gesamte Lüftungsanlage. Wird die Übereinstimmung des Lüftungsgerätes mit den Bestimmungen der Zulassung im Rahmen des Zulassungsverfahrens bestätigt, muss der Hersteller das Übereinstimmungszeichen “Ü” auf dem Lüftungsgerät anbringen. Die bestimmungsgemäße Verwendbarkeit des Gerätes wurde im Verfahren entsprechend festgestellt.
Ein Zulassungsbescheid enthält die Beschreibung des Zulassungsgegenstands, die Spezifikation des Anwendungsbereichs, den Übereinstimmungsnachweis (Ü-Zeichen) sowie weitere Bestimmungen für das Bauprodukt. Dazu gehören Bestimmungen bezüglich der Eigenschaften, Herstellung, Verpackung, Kennzeichnung sowie gegebenenfalls Regelungen zu Entwurf und Bemessung, Ausführung und Nutzung und Unterhalt und Wartung.
inVENTer-Lüftungsgeräte TÜV SÜD-geprüft mit DIBt-Zulassung
Unter anderem ist das inVENTer-Lüftungsgerät iV-Smart+ DIBt-zugelassen. Die jeweiligen DIBt-Zulassungen finden Sie als Download auf den inVENTer-Produktseiten.