Die Fensterfalzlüftung zählt zu der sogenannten „freien Lüftung“. Frische Luft tritt von außen durch Lüftungsschlitze in das Wohnungsinnere ein. Wie bei allen Lüftungsanlagen muss es einen Zuluft- und einen Abluftbereich geben um einen Luftaustausch im Haus sicherzustellen. Für diese Art von Lüftung bedeutet dies, dass parallel zueinander liegende Gebäudeseiten mit Luftdurchlässen im Fensterrahmen ausgestattet sein müssen. Die Windrichtung bestimmen dabei die Zuluft- und die Abluftseite. Eine durch die DIN 1946-6 definierte Norm für die nutzerunabhängige Lüftung zum Feuchteschutz wird unter diesen Bedingungen erreicht. Der Mindestluftwechsel sieht allerdings nicht vor, dass sich zusätzlich Personen im Wohnraum aufhalten und genau hier liegt oft der Knackpunkt in der Realität.
In einem bewohnten Haus entstehen nicht nur durch das Atmen der Bewohner, sondern vor allem durch deren Verhalten zusätzliche Feuchtespitzen (Kochen, Duschen, Abwaschen). Hier kann die Fensterfalzlüftung an ihre Grenzen dafür stoßen, dauerhaft das Schimmelrisiko einzudämmen.