Skip to content

Nach der EnEV ist vor dem GebäudeenergiegesetzWas man über das GEG und Lüftung wissen muss

Klimaschutz geht alle an! Um die angestrebten Klimaschutzziele der Europäischen Union zu erfüllen, verabschiedete die Bundesregierung als zentralen Punkt der Klimawende das „Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung Erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden“. Das neue Gebäudeenergiegesetz verbindet Energieeffizienz und Energieversorgung. Ziel dessen ist ein möglichst sparsamer Energieeinsatz sowohl in Neubauten als auch in zu sanierenden Objekten. Des weiteren liegt der Fokus zunehmend auf der Nutzung erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Wärme, Kälte und Strom in den eigenen vier Wänden. Welchen Beitrag Lüftungssysteme zur Erfüllung der Anforderungen des GEG beitragen können, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Schon gewusst?

Das GEG löste am 01.11.2020 die bis dahin geltende Energieeinsparverordnung (EnEV) ab. Für alle bis zum 31.10.2020 gestellten Bauanträge gilt nach wie vor die EnEV.

EnEV- Der Vorgänger des Gebäudeenergiegesetzes

Bereits in den 70er-Jahren wurden Energieeinsparverordnungen verfasst, um die BRD von fossilen Brennstoffen wie Heizöl unabhängig zu machen.
1976 wurde das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), 1977 die Wärmeschutzverordnung (WärmeschutzV) und 1978 die Heizungsanlagen-Verordnung (HeizAnlV) eingeführt.
Das GEG vereinigt neben der EnEV-Reglungen, welche die Verordnungen aus den Jahren 1977 und 1978 ablöste, auch die Vorschriften des Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und die des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Es bietet nun das grundlegende Regelwerk für die Gebäude der Zukunft.

Förderungen im Rahmen des GEGSo spart man beim GEG

Um den Vorgaben des GEG entgegenzukommen, können auch lukrative Förderungen genutzt werden, wozu auch Einzelmaßnahmen des BAFA zählen. Dabei können Sie Lüftungsanlagen über Einzelmaßnahmen mit 15 % der Gesamtsumme fördern lassen. Wird dabei zusätzlich ein iSFP einbezogen, können weitere 5 % in die Bezuschussung einfließen. Auch im Rahmen der KfW sind höhere Förderkredite mit gesteigerten Tilgungszuschuss möglich. Um die sogenannte EE-Stufe zu erreichen, sind Lüftungsanlagen zwingend notwendig.

Kontaktieren Sie uns gern für ein kostenfreies Lüftungskonzept!

Welche Anforderungen bringt das GEG?Vorgaben für Lüftung mit Wärmerückgewinnung

Laut §13 GEG sind Gebäude egal ob neu gebaut oder energetisch saniert luftundurchlässig, abgedichtet zu errichten. Eine hohe Gebäudedichtheit ist elementar, um eine möglichst hohe Energieeinsparung zu erreichen.
Im Sinne des Gebäudeenergiegesetz ist eine Anrechnung der Wärmerückgewinnung mechanisch betriebener Lüftungsanlagen lediglich zulässig, wenn einerseits die besagte Dichtheit eines Gebäudes nachweisbar ist und andererseits die Luftvolumenströme durch den Nutzer reguliert werden können. Obendrein muss sichergestellt sein, dass die aus der Abluft gewonnene Wärme primär genutzt wird, also noch vor dem eigentlichen Heizsystem zum Einsatz kommt. Dezentrale Lüftungssystem von inVENTer erfüllen diese Anforderungen dank Reglereinheit und Wärmerückgewinnung mithilfe des verbauten Keramikspeichers im Inneren der Geräte.

Ist das GEG Pflicht?

Seit 2023 darf im Neubau maximal 55 % der Primärenergie des Referenzwerts verbraucht werden. Bis dahin hat das GEG 75 % vorgeschrieben. Seit diesem Jahr ist auch das KfW40 NH-Gebäude und Häuser mit dem EE-Standard zwangsläufig mit einer Lüftung mit Wärmerückgewinnung auszurüsten.

Für wen gilt das GEG?Das Gebäudeenergiegesetz gilt nicht für jedes Gebäude

Das Gebäudeenergiegesetz bezieht sich sowohl auf alle Neubauten als auch auf Sanierungsprojekte. Dabei bezieht sich das GEG auf private und öffentliche Gebäude, wobei gleichwohl Nichtwohngebäude betroffen sind. Einige Ausnahmen gibt es dennoch:

Gebäude, die der Tierhaltung dienen

Unterirdische Bauwerke

Gebäude für religiöse Zwecke

Gebäude, deren Innentemperatur unter 12 Grad liegt

Wohngebäude, deren Nutzungsdauer jährlich limitiert ist

Traglufthallen, Zelte und temporär errichtete Gebäude

Großflächige Betriebsgebäude, die langandauernd offengehalten werden müssen

Fazit

Das Gebäudeenergiegesetz ist in Verbindung mit dezentraler Wohnraumlüftung ein Grundpfeiler für gesunde und nachhaltige Luft im Innenraum. Energieeffizientes Lüften mit Wärmerückgewinnung spart ebenso bis zu 30 % Heizenergie. Da seit 2022 hohe Kosten für Gas, Heizöl & Co. aufgrund der aktuellen weltwirtschaftlichen Lage an der Tagesordnung sind, ist das Gebäudeenergiegesetz GEG somit nicht nur ein politisches Instrument, um die Ziele des Energie- und Klimaschutzes zu erreichen.

Weitere Fragen über Lüftung?

Schreiben Sie uns an!


    inVENTer-Newsletter

    Bleiben Sie auf dem neuesten Stand in Sachen Lüftung!

    Die wichtigsten Lüftungs-News in Ihrem Postfach

    Einmal im Monat erfahren Sie in unserem Newsletter alles über aktuelle Entwicklungen bei inVENTer, Neuigkeiten aus dem Lüftungsmarkt sowie Infos zu kostenlosen Fachseminare und Messen.

    Schnellkontakt
    close slider

      Herzlich Willkommen bei inVENTer

      Ihr Lüftungsexperte meldet sich gleich bei Ihnen!


      Mo – Do: 07:00 – 16:30 Uhr
      Fr: 07:00 – 15:00 Uhr