Energetisch Sanieren? Dann mit Lüftung mit Wärmerückgewinnung!Mit höherem Gebäudestandard zu mehr Förderung
Allein in Deutschland fallen nach Umweltbundesamt etwa 30 % der Gesamtenergiebilanz auf den Energieverbrauch von Wohngebäuden. Maßnahmen zur energetischen Sanierung sind dringend erforderlich und werden vom Staat mit unterschiedlichen Fördermöglichkeiten attraktiver gemacht.
Mehrfamilienhaus Mainz
- Nutzfläche 335m²
- Baujahr 1972
- Anzahl Wohneinheiten: 2
Einbau neuer & Türen Fenster
- Primärenergiebedarf = 273 statt 327 kWh/(m²/a)
- Endenergiebedarf = - 17 %
+ Dämmung Dach, Fassade & Keller
- Primärenergiebedarf = 137 statt 327 kWh/(m²/a)
- Endenergiebedarf = - 58 %
+ Lüftung mit WRG
- Primärenergiebedarf = 61 statt 327 kWh/(m²/a)
- Endenergiebedarf = - 81 %
+ PV-Anlage, Infrarotheizung, Luft-Wasser-Wärmepumpe
- Primärenergiebedarf = 31 statt 327 kWh/(m²/a)
- Endenergiebedarf = - 95 %
Maßnahmen für die Energetische Sanierung:
Mit dem Austausch alter Fenster und Türen, einer neue Fassaden- und Dachdämmung und der Umrüstung auf Wärmepumpe und PV-Anlage werden wichtige Maßnahmen ergriffen, um energieeffizient Wärme zu erzeugen und diese im Haus zu halten.
Erst mit Lüftung wird’s eine runde Sache…
Der Lüftungsbedarf steigt allerdings mit einer dichter werdenden Gebäudehülle. Bei der Lüftung über die Fenster beträgt der Lüftungswärmeverlust etwa 70 % – die bisher eingesparte Energie wird zum Fenster hinausgelüftet.
Richtig rund wird die Sanierung darum erst, wenn eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung zum Einsatz kommt.
Lüftung und HeizwärmebedarfWarum ist die Lüftung mit Wärmerückgewinnung bei der Sanierung so wichtig?
In einem sanierten Gebäude mit dichter Hülle setzt sich der gesamte Heizwärmebedarf aus 30 % Wärmeverlust über die Gebäudehülle (Transmissionswärmeverlust) und 70 % Wärmeverlust über die Fensterlüftung zusammen.
Über eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung lassen sich ca. 90 % des Lüftungswärmeverlustes einsparen!
Wärmebedarf = Heizwärme + Warmwasserwärme
Nach dem Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung in einem gut gedämmten und dichten Gebäude, z. B. mit KfW-Effizienzhausstandard 40, verringert sich der Heizwärmebedarf deutlich.* Der Anteil des Wärmebedarfs für Warmwasser am gesamten Wärmebedarf ist damit prozentual höher.
*Vor dem Einbau einer Lüftung mit WRG teilt sich der gesamte Wärmebedarf auf in ca. 2/3 Heizwärme und 1/3 Warmwasser.
Vorteile bei der Sanierung mit inVENTerDer Wärmespeicher macht den Unterschied beim Lüften!
Ca. 90 % des Lüftungswärmeverlustes kann durch eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung (WRG) vermieden werden.
Der Einsatz von Lüftung mit WRG
- senkt den Primärenergiebedarf des Gebäudes
- erhöht den Gebäudestandard
- erhöht die Fördersumme im Ganzen
- senkt Brennstoffkosten
- senkt den CO2-Ausstoß
Ein zusätzlicher Vorteil bei der Sanierung ergibt sich aus der dezentralen Lüftungstechnologie: Die Lüfter werden paarweise in die Außenwände eingebaut. Mittels Kernlochbohrung erfolgt hier eine flexible und kostensparende nachträgliche Installation der Lüftungsgeräte. Der Einbau kann zudem auch im bewohnten Zustand erfolgen. Hier: Mehr zum Einbau der inVENTer-Lüftungssysteme
Mit Lüftung sanieren - Förderung kassieren!Wie Sie dank BAFA und den KfW-Förderprogrammen kostengünstig sanieren
Das wichtigste zur BAFA-Förderung
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet für Einzelmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz im Bestand einen Investitionszuschuss von bis zu 40 % . Die Lüftung mit WRG kann mit 15 % + zusätzlichen 5 % iSFP (individueller Sanierungsfahrplan) gefördert werden.
- Förderfähige Summe: 60.000,00 € / WE
- Maßnahmen Gebäudehülle: 15 %
- Maßnahmen Heizung: bis zu 40 % kein iSFP
- Maßnahmen Haustechnik ohne HZ: 15 % + 5 % iSFP
- Update 2024: Im Zuge der Haushaltssperre vom November '23 gibt es Änderungen einiger Lüftungsförderungen.
- Folgende Förderungen sind derzeit nicht verfügbar::
- Förderung der Energieberatung
- Förderung der seriellen Sanierung
Das wichtigste zur KfW-Förderung
Ab KfW-Effizienzhaus-Standard 85 kann die Sanierungsförderung mittels zinsgünstiger Kredite und Tilgungszuschüssen über die KfW-Bank erfolgen. Bei der Beantragung der Förderung sollte das Gebäude mindestens 5 Jahre alt sein. Beim zusätzlich geförderten EE-Standard (Erneuerbare Energien) ist die Lüftung mit WRG Pflicht.
- Maximale förderfähige Summe pro Wohneinheit: 150.000€
- Tilgungszuschuss bis zu 45 %
- Bonus für Worst Performing Building: 10 %
Fragen zur Förderung Ihres Sanierungprojektes
Lüftung fördern zu lassen ist nicht schwer! Wir zeigen Ihnen, wie es geht und bieten Ihnen eine kostenfreie Initiativberatung zu den Fördermöglichkeiten an. In einem ca. 15-minütigen Teams-Meeting wird unser Energie- und Lüftungsexperte Ihre Fragen beantworten und gibt Ihnen die wichtigsten Hinweise und Empfehlungen mit auf den Weg.
Ihre Vorteile durch die Sanierung mit LüftungMehr als „gesunde Luft im Wohnraum“!
Wohnungsbaugenossenschaft
- Höhere Förderungen erhalten
- Gebäudestandard heben
- Energieausweis verbessern, CO2 sparen
- Bezahlbare Warmmieten umsetzen
Hauseigentümer
- Zinsgünstige Förderungen erhalten
- Kosten nach 4-6 Jahren amortisieren
- Gebäudesubstanz schützen
- Heizkosten sparen
Fachplaner & Architekten
- Primärenergiebedarf senken
- Schnell & einfach nachrüsten
- Zeitgemäße Technikstandards nutzen
- Höhere Förderung erhalten
Sanierung am BeispielMit inVENTer-Lüftung zum KfW-Effizienzhaus
Mehrfamilienhaus Idar-Oberstein
- Primärenergiebedarf: 16kWh/ m²a | 71 % Einsparung
- Brennstoffkosten: 956 €/a | 80 % Einsparung
- Energiebedarf: 9 kWh/m²a | 81 % Einsparung
- CO2-Ausstoß: 4.136kg/a | 81 % Einsparung
Einsparung der Brennstoffkosten: 247.530 €
Energieberatung: Werkgemeinschaft Bauen + Energie
FAQDie wichtigsten Fragen zur Sanierung mit Lüftung!
Durch die gängigen Maßnahmen an der Gebäudehülle (Dach, Fassade, Fenster) wird das Gebäude zwar nachhaltig gedämmt, aber auch weitgehend abgedichtet. Das ist grundsätzlich erwünscht, aber je luftdichter die Gebäudehülle , desto wahrscheinlicher sind Schimmelschäden und Gebäudeverfall. Lüftungsanlagen sorgen für einen ausreichenden Luftwechsel und können zeitgleich ca. 90 % des Lüftungswärmeverlustes vermeiden.
Derzeit besteht eine Sanierungspflicht für Bestandsobjekte (Baujahr vor 01.02.2002), die verkauft, vererbt oder geschenkt werden und somit den Eigentümer wechseln. Passiert dies nicht, drohen hohe Bußgelder. Dabei sind insbesondere Maßnahmen der Dämmung und des Wärmeschutzes zu beachten. Weitere Pflichten, auch für langjährige Selbstnutzer, sollen in den nächsten Jahren folgen.
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Das ist natürlich abhängig von Sanierungsvorhaben selbst. Grundsätzlich können Sie durch die Einplanung einer Lüftung mit Wärmerückgewinnung noch einmal deutlich mehr KfW-Förderung erhalten. Zudem machen die Kosten für die Lüftungsanlagen im Sanierungsprojekt lediglich 5 – 7 % der Gesamtkosten aus.
Aktuell kann jeder Antragsteller bei der KfW zinsgünstige Darlehen mit Tilgungszuschüssen von bis zu 25 % erhalten, wenn das Wohngebäude mindestens den Effizienzhaus-Standard 85 erfüllt. Die maximale Fördersumme beträgt 150.000 € je Wohneinheit. Kommunale Träger können sogar einen auszahlbaren Zuschuss von bis zu 40 % erhalten.
Beim BAFA (Bundesamt für Ausfuhrkontrolle) werden Einzelmaßnahmen gefördert, wozu u.a. auch raumlufttechnische Anlagen zählen. Bei einer Mindestinvestition von 2.000 € können bei einem Fördersatz von 15 % bis zu 60.000 € je Wohneinheit pro Kalenderjahr investiert werden. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan sind weitere 5 % möglich.
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Ja, unsere dezentralen Geräte werden einfach mittels Kernlochbohrung in die Außenwände eingebaut. Am Ende wird nur noch ein elektrischer Anschluss hergestellt. Obendrein haben wir vielfältige Lösungen, um das Nachrüsten so einfach und schön wie möglich zu gestalten. Unsere Funk-Plattform Connect spart bspw. einen Großteil der Verkabelungen ein. Der Cornerkanal hingegen lässt den Außenabschluss unauffällig in der Fensterlaibung verschwinden.