inVENTer-Herstellergarantie
Vertrauen Sie auf Qualität - Made in Germany
Klare Qualitätsrichtlinien und ständige Produktinnovationen fließen in unser Qualitätsversprechen mit ein. Unsere Lüftungsanlagen sind weltweit tausendfach im Einsatz und die Qualität unserer Produkte liegt uns genauso am Herzen wie Ihre Zufriedenheit – darum gewähren wir unseren Kunden eine zusätzliche Herstellergarantie.
Die Herstellergarantie schränkt die gesetzliche Gewährleistung selbstverständlich nicht ein. Diese wird dadurch lediglich ergänzt. Auf uns und unsere Produkte können Sie sich verlassen. Den Umfang und die Bedingungen der inVENTer-Herstellergarantie finden Sie hier in der jeweiligen Landessprache:
Garantieübersicht ab 01.01.2016
1 | inVENTer-Herstellergarantien
Die inVENTer Herstellergarantien decken für folgende Produkte zum genannten Zeitraum einen vorzeitigen Produktverschleiß ab:
Herstellergarantie 30 Jahre
- Keramikeinheit der Wärmespeicher
Herstellergarantie 5 Jahre
- Reversierventilatoren und Ventilatoren
- Ablüfter-Einschübe und Taris-Ventilatoreinsatz
- Elektronische Bauteile (Regler, Sensorik, Elektronikzubehör)
- Wandeinbauhülsen iV-/aV-Lüftungssysteme
- PAX-Hauptmodul
• Die Garantie erstreckt sich nur auf nachweisbare Material- oder Fabrikationsfehler.
• Die Garantiefrist beginnt mit Kaufdatum.
• Die sachgemäße Installation nach der jeweiligen Montage- und Bedienungsanleitung muss durch eine
entsprechend qualifizierte Fachfirma erfolgt sein.
• Kosten außerhalb der Erstattung von Mängelbauteilen werden nicht übernommen (keine Übernahmen von
Versand-, Transport-, Umbau-/Ausbau-, oder Planungskosten).
• Mit Anmeldung des Garantieanspruchs gehen die jeweiligen Bauteile in das Eigentum der inVENTer GmbH
über.
• Sofern das betroffene Produkt zum Zeitpunkt der Fehleranzeige nicht mehr hergestellt wird, kann die
Lieferung eines ähnlichen Produkts mit gleicher Grundfunktion erfolgen.
• Nach dem Leisten der Garantie erneuert sich diese nicht, auch eine Verlängerung findet nicht statt.
• Das Anmelden eines Garantieanspruches ist innerhalb der oben aufgeführten Garantiezeiten erforderlich.
• Für Fremdprodukte gelten die Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers.
Garantiegeber: inVENTer GmbH // Ortsstraße 4a // D-07751 Löberschütz
lediglich ergänzt. Die Gewährleistung deckt unberührt für 24 Monate alle beanstandeten Mängel ab, die zum
Zeitpunkt des Erwerbs vorhanden waren.
Ihr Ansprechpartner für die inVENTer-Herstellergarantie bzw. Gewährleistung ist unsere zentrale Serviceabteilung:
inVENTer GmbH, Abteilung Technischer Service
Ortsstraße 4a, D-07751 Löberschütz
Telefon: +49 36427 211-330
E-Mail: service@inventer.de
inVENTer GmbH
Ihr Ansprechpartner für die inVENTer-Herstellergarantie bzw. Gewährleistung ist unsere zentrale Serviceabteilung:
Abteilung Technischer Service
Ortsstraße 4a
07751 Löberschütz
Telefon:+49 36427 211-333
Mail: service@inventer.de