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Überbrückungshilfe III Plus

Bis zu 100 % Lüftungsförderung für Corona-betroffene Unternehmen

Wer erhält die Überbrückungshilfe III Plus?

Unternehmen und Soloselbständige, die durch die Pandemie von Schließungen betroffen sind und / oder starke Umsatzeinbrüche in 2020/21 verzeichnen.

Wie hoch ist die Förderung?

Je nach Umsat zrückgang zum Vergleichsmonat in 2019 wird ein Anteil der fixen Kosten / Monat zurückerstattet. Auch die sogenannte Neustarthilfe zählt dazu.

  • bis zu 100 % der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch > 70 %
  • bis zu 60 % der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch ≥ 50 % und ≤ 70 %
  • bis zu 40 % der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch ≥ 30 % und < 50 %
Unter welchen Punkt ist die Nachrüstung einer Lüftungsanlage erfasst?

Die Aufrüstung einer Lüftungsanlage zählt zu Punkt 16 der in 2.4 aufgeführten förderfähigen Kosten im Zuge der Corona-Überbrückungshilfe III

Punkt 16: Ausgaben für Hygienemaßnahmen Hierzu gibt es eine Positivliste, die die Aufrüstung oder Erweiterung einer Lüftungsanlage in den Ausgaben für Hygienemaßnahmen aufzählt.

Kontaktieren Sie Ihre Steuerberatung!

Diese oder ein anderer prüfender Dritter muss in Ihrem Namen den Antrag auf Überbrückungshilfe III Plus an den Bewilligungsstellen der Länder einreichen.

Informationen rund um die Überbrückungshilfe III finden Sie auf der offiziellen Seite des BMWi oder direkt hier.

Schnellkontakt
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