Die Aufrüstung einer Lüftungsanlage zählt zu Punkt 16 der in 2.4 aufgeführten förderfähigen Kosten im Zuge der Corona-Überbrückungshilfe III
Punkt 16: Ausgaben für Hygienemaßnahmen Hierzu gibt es eine Positivliste, die die Aufrüstung oder Erweiterung einer Lüftungsanlage in den Ausgaben für Hygienemaßnahmen aufzählt.