Neue Förderungen für dezentrale Lüftung in NRW

Alles rund um das "progres.nrw"

Gute Nachrichten für Bauherren in Nordrhein-Westfalen. Das Land NRW bezuschusst diverse Maßnahmen im Rahmen der Gebäudesanierung. Auch wenn sich das Programm insbesondere auf Bestandsgebäude bezieht, gelten einige Förderkriterien auch für Neubauten.

NRW fördert gezielt zentrale und dezentrale Lüftungstechnik mit Wärmerückgewinnung. Somit können aktuell je Gebäude/ Wohneinheit bis zu 1.000 € für zentrale Anlagen im Neubau sowie maximal 2.000€ für die Sanierung bezuschuss werden. Die höchstmöglichste Förderung für dezentrale Lüftung beträgt 1.000 € je Wohneinheit.
Der Vorteil: die Förderungen des Landes greifen zusätzlich zu den Bundes-Förderungen von BAFA oder KfW bis zu einer Gesamtförderquote von maximal 60 %.

FAQ Wichtige Fragen zur Förderung

Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?

Grundsätzlich gelten die Anforderungen an die energetischen Eigenschaften sowie die Vorgaben an die Luftdichtigkeit eines Gebäudes. Diese sind von einem Energieexperten nachzuweisen. Der Wirkungsgrad von zentralen Anlagen muss mind. 80 % und von dezentralen Systemen mind. 65 % betragen. Außerdem gelten die bauordnungsrechtlichen Mindestanforderungen und die Pflicht zur Auslegung der Nennlüftung nach DIN 1946-6.

Für wen greift die Förderung des „progres.nrw“?

Neben Wohnungseigentümerschaften und Unternehmen können unter anderem auch Privatpersonen von den Förderungen profitieren.

Wie erfolgt die Antragsstellung?

In einem Online-Formular können Daten und Anlagen hochgeladen werden. Der Antrag kann bis zum 30.06.2024 gesestellt werden.

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