Die EU ist gefragt, die Klimaziele für die kommenden Jahrzehnte umzusetzen: branchen-, hersteller- und länderübergreifend. Seit dem 01.01.2016 sind nun auch die Hersteller kontrollierter Wohnraumlüftungsanlagen dazu verpflichtet, an jedem Gerät zusätzliche Angaben deutlich ersichtlich und lesbar mit einem Etikett anzubringen, dem sogenannten ErP-Label (ErP = Energy-related Products = energieverbrauchsrelevante Produkte). Das Ziel ist eine einheitliche Kennzeichnung im Hinblick auf die Energieeffizienz. Dem Kunden soll damit die Möglichkeit gegeben werden, die verschiedenen Geräte objektiv miteinander zu vergleichen.
ErP-Label mit konkreten Informationen zur Energieeffizienz – die Grundlagen
Leicht verständlich und informativ erscheinen im ersten Abschnitt der Energieeffizienzklasse der Name des Herstellers sowie das jeweilige Modell. Dabei ist jede Vergleichsklasse modellbezogen und bezieht sich nicht auf eine komplette Produktreihe. Der Verbraucher kann anhand der Angaben auf dem ErP-Label erkennen, wie effizient das Lüftungsgerät gegenüber der herkömmlichen Fensterlüftung ist. Gestaffelt sind die Klassen in den Informationsanforderungen von A+ bis G. Berechnet wird nach der Verordnungsvorgabe die verbrauchte elektrische Energie abzüglich der eingesparten Primärenergie. Daraus ergibt sich der sogenannte SEC-Faktor, der Wert zur Bestimmung der Klasse. Die Grundlage des Vergleichs: Für die Fensterlüftung muss die Klasse G herangezogen werden. In plakativen Balken sind die verschiedenen Energieeffizienzklassen, von A+ bis G, auf dem Etikett enthalten und geben zunächst allgemein Aufschluss darüber, wie viel Energie durch das Gerät eingespart werden kann. So beschreibt A+ die größtmögliche Einsparung von mindestens 42 kWh/m²/a. Doch selbst die niedrigste Energieeffizienzklasse F bedeutet mit 0,1 bis 10 kWh/m²/a bereits Einsparpotenzial. Die Klassifikation der Energieeffizienzklassen ist auf dem ersten Bild unten verdeutlicht.
Angaben über Geräuschentwicklung und Umwälzkapazität
Während von den Herstellern bisher der Schalldruckpegel als messbare Größe für das Geräusch der Lüftungsgeräte angegeben wurde, ist auf dem Energieeffizienzlabel jetzt der Schallleistungspegel anzugeben. Dieser kann nicht gemessen, sondern nur berechnet werden und ist unabhängig von der Entfernung zum Ohr. Er ist um 6 – 10 dB(A) höher als der Schalldruckpegel. Weitaus bedeutender für die Nutzer ist demnach die Angabe des Schalldruckpegels bei unterschiedlichen Entfernungen. Nur dadurch lässt sich die effektive Geräuschentwicklung im Raum darstellen.
Das ErP-Label informiert auch über den maximalen Luftvolumenstrom, wobei diese Angaben für → dezentrale Lüftungssysteme wenig aussagekräftig sind, da die Anlagen im praktischen Einsatz nicht durchgängig auf Volllast laufen. Wichtig ist die Auslegung auf die Nutzungseinheit; z. B. spielt bei dezentralen Geräten die Anzahl eine große Rolle für die Betriebsstufe und somit auch die Schalleinwirkung der Lüftungsanlage. Die Geräusche sind in der Regel bei der sogenannten Auslegungsstufe oder Betriebsstufe deutlich leiser als auf dem ErP-Label angegeben.
Zu den Fakten: Was muss angegeben werden?
Inhalt, Gestaltung, Form und Größe des Labels sind dezidiert vorgeschrieben. Die für den Kunden wichtigsten Angaben sind auf dem zweiten Bild unten zu finden.
Mit den Durchführungsverordnungen 1253/2014 und der delegierten Verordnung 1254/2014 werden Anforderungen an Lüftungsgeräte und die Kennzeichnung dieser beschrieben. Unsere inVENTer-Produkte unterliegen nicht den Mindestanforderungen der 1253/2014, mit Ausnahme der Informationsanforderungen. Alle unsere Wohnraumlüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung müssen nach 1254/2014 gekennzeichnet werden.
Fazit: Ein verbraucherfreundlicher Schritt in die richtige Richtung
Der Nutzer und Endverbraucher bekommt mit dem ErP-Label eine Orientierungs- und Entscheidungshilfe an die Hand. Grundsätzlich erhält er damit die Möglichkeit, sich über die Effizienz des Lüftungsgerätes zu informieren, wobei er darauf achten sollte, nicht Äpfel mit Birnen, sondern gleiche Gerätearten miteinander zu vergleichen. Das Label allein gibt noch keine Auskunft über die letztlich anfallenden Betriebskosten, da diese unmittelbar von der jeweiligen Geräteart abhängen. Die Betriebskosten für dezentrale Lüftungsgeräte belaufen sich erfahrungsgemäß auf 4 Euro bis 6 Euro Stromverbrauch pro Jahr und Gerät, sodass sie sich ohnehin im Niedrigverbrauchsektor befinden.
Der Nutzer und Endverbraucher bekommt mit dem ErP-Label eine Orientierungs- und Entscheidungshilfe an die Hand. Grundsätzlich erhält er damit die Möglichkeit, sich über die Effizienz des Lüftungsgerätes zu informieren, wobei er darauf achten sollte, nicht Äpfel mit Birnen, sondern gleiche Gerätearten miteinander zu vergleichen. Die Energieeffizienzklasse allein gibt noch keine Auskunft über die letztlich anfallenden Betriebskosten, da diese unmittelbar von der jeweiligen Geräteart abhängen. Die Betriebskosten für dezentrale Lüftungsgeräte belaufen sich erfahrungsgemäß auf 4 € bis 6 € Stromverbrauch pro Jahr und Gerät, sodass sie sich ohnehin im Niedrigverbrauchsektor befinden.
Für eine solide Kaufentscheidung sollte daher stets ein kompetentes Fachunternehmen einbezogen und die Lüftungsanlagen sollten anhand einer konkreten Auslegung bewertet werden. Planungsanfragen können Sie jederzeit an planung(at)inventer.de gestellt werden. Wir beraten Sie gerne bei Ihrem Bauvorhaben.