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inventer gewährt 30 jahre herstellergarantie

Neue Garantiezeiten für inVENTer-Produkte: Mit dem Beginn des neuen Jahres gewähren wir 5 Jahre Herstellergarantie auf alle elektrischen Bauteile und unsere Wandeinbauhülsen. Denn unsere Qualitätsprodukte sind für eine lange Laufzeit gebaut!

Die inVENTer GmbH startet mit einer Neuerung für ihre Produkte in das Jahr 2016: aus Überzeugung für die Langlebigkeit der inVENTer-Lüftung und für die Stärkung Ihres Vertrauens in unsere → Lüftungsanlagen unterstützen wir Sie als Kunden mit Serviceleistungen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus.

  • Die Herstellergarantie für alle Elektronikteile und die Wandeinbauhülsen erhöhen wir auf 5 Jahre.
  • Am unseren innovativen Wärmespeicher geben wir ab sofort eine 30-Jahre-Garantie.

Als Entwickler und Hersteller von zuverlässigen und langlebigen Produkten geben wir deutschlandweit eine Herstellergarantie für einwandfreie Verarbeitung und Qualität. Dieses Versprechen bezieht sich in der Garantiezeit auf einen kostenfreien Ersatz bei Produktmängeln, welche auf einen Fertigungsfehler oder Materialfehler der Lüftungsanlagen zurückzuführen sind. 

Für die sachgemäße Installation durch eine Fachfirma sorgen Sie selbst – in enger Zusammenarbeit mit unseren kompetenten Werksvertretungen.
Die korrekte Bedienung unserer Lüftungsanlagen erfahren Sie nicht nur aus der jeweiligen Montage- und Bedienungsanleitung, sondern auch aus unserer Kundeninformationsbroschüre. Beides steht Ihnen im → Downloadbereich auf unserer → Homepage zur Verfügung.

Wir sind davon überzeugt, dass Sie mit unseren Lüftungssystemen zufrieden sein werden – und geben Ihnen dafür nun eine verlängerte Garantiezeit. Vertrauen Sie dem Original!

Garantiebedingungen

Erforderlich ist die sachgemäße Installation unserer Lüftungsanlagen durch eine Fachfirma, die nach den Produktunterlagen durchgeführt werden muss. Dies bezieht sich auch auf den Betrieb der Systeme. Zur Garantieleistung zählen keine Schäden, die bei der Montage und Verwendung dritter Bauteile entstanden sind. Weitergehende Kosten außerhalb der Erstattung von Mängelbauteilen werden nicht übernommen, das heißt für etwaigen Versand, Transport, Umbau, Planungskosten etc. muss der Kunde selbst aufkommen. Die nach dem Umtausch ersetzten Bauteile werden Eigentum der inVENTer GmbH und müssen an die Firma zurück gesendet werden. Die Herstellergarantie besteht nicht für Komponenten, Geräte und Teile der Lüftungsanlage, die der Kunde nicht von inVENTer erworben hat. 

Nach dem Leisten der Herstellergarantie erneuert sich diese nicht, auch eine Verlängerung findet nicht statt. Das Anmelden eines Garantieanspruches ist innerhalb der oben genannten Garantiezeit erforderlich. Wir gewähren unseren Kunden dieses als unentgeltliche, freiwillige und selbstständige Leistung unabhängig von anderen gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen sowie Ansprüchen, welche nicht vertraglich zugesichert wurden. 

Schnellkontakt
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    Herzlich Willkommen bei inVENTer

    Ihr Lüftungsexperte meldet sich gleich bei Ihnen!


    Mo – Do: 07:00 – 16:30 Uhr
    Fr: 07:00 – 15:00 Uhr